AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf von Rindern in Form
von Online-Versteigerung
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Verwendung dieser Online-Verkaufsplattform.
2. Leistungsumfang
Diese Online – Verkaufsplattform dient ausschließlich für den Verkauf von Tieren aller Rassen von Landwirt zu Landwirt.
Der Online -Verkauf erfolgt über Ersteigerung der angebotenen Tiere mit einem mindest Gebot von 50,00 Euro
Der Kauf für das Ersteigerte Tier ist für den Letzt- Bieter bindend. Die Verrechnung erfolgt ausschließlich vom Verkäufer mit dem Käufer selbst.
Von der Verkaufsplattform „EU-Rindersamendepot“ werden als Benützungsgebühr € 30,- dem Verkäufer in Rechnung gestellt und werden vor der Freischaltung zur Online-Versteigerung in Rechnung gestellt.
Die Freischaltung erfolgt erst nach Begleichung der Lastenschrift von € 30,00
3. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen
Von der Verkaufsplattform werden keine Haftungen von diversen Angaben von Leistungsdaten, bzw. internen Geschäftsabkommen welche innerhalb der Geschäftspartner getätigt werden wie z.B. Leistungsgarantien übernommen.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Die Verkaufspreise der ersteigerten Tiere werden direkt vom Verkäufer mit dem Käufer verrechnet die Art der Verrechnung (Zeitpunkt, bar oder unbar) obliegt ausschließlich den Vertragspartnern
5.Geheimhaltung
Die Verkaufsplattform verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
6. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
7. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen den Vertragspartnern gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes innerhalb Österreichs auch dann, wenn einer der Geschäftspartner außerhalb von Österreich ist.